Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen SEBA Europa GmbH
Fassung vom Dezember 2022


Artikel 1 Geltungsbereich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1.    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Geschäftsbedingungen“) gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen SEBA Europa GmbH, im Folgenden „SECURITBOX®“ genannt, und einem Käufer.

1.2. Hat der Käufer einen Vertrag mit SECURITBOX unter diesen Bedingungen abgeschlossen, oder ist der Käufer anderweitig mit diesen Bedingungen vertraut oder kann vernünftigerweise davon ausgehen, dass er mit ihnen vertraut ist, so gelten diese Bedingungen auch in vollem Umfang für nachfolgende Verträge, selbst wenn beim Abschluss des betreffenden Vertrages nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen oder ihre Anwendbarkeit erklärt wurde.

1.3. Bei Bedeutungsunterschieden zwischen verschiedenen Sprachversionen dieser Bedingungen ist stets in der Deutschen Text und die Erläuterung nach Deutschen Recht maßgebend.

1.4. SECURITBOX lehnt ausdrücklich die Anwendbarkeit anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen (einschließlich Einkaufsbedingungen) oder Bestimmungen ab.

 
Artikel 2 Vertrag

2.1. Alle Angebote von SECURITBOX sind vertraglich bindend. Angebote können daher von SECURITBOX sofort nach Annahme des SECURITBOX durch den Käufer widerrufen werden.

2.2. Ein verbindlicher Vertrag mit einem Käufer kommt erst dann zustande, wenn SECURITBOX die Bestellung des Käufers schriftlich angenommen hat oder SECURITBOX die erteilte Bestellung ausführt.

 
Artikel 3 Preise, Mengen und Auftragsunterlagen

3.1.    Die von SECURITBOX berechneten Preise sind in Euro und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Transportkosten, Einfuhrzölle und andere staatliche Abgaben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2.    Der angebotene Preis gilt nur für den konkreten Auftrag und die darin angebotenen Mengen.

3.3.    SECURITBOX ist nicht verpflichtet, einen Vertrag zu einem angegebenen Preis zu erfüllen, der auf einem offensichtlichen Druck- oder Setzfehler beruht oder eindeutig nicht marktgerecht ist.

3.4.    SECURITBOX ist berechtigt, die Preise um die am Tag des Vertragsabschlusses bisher nicht bekannten Abgaben oder Erhöhungen von Abgaben, wie z. B. Verbrauchssteuern und Abgaben, zu erhöhen, ohne dass der Käufer berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. Diese Abgaben müssen vom Käufer als Teil des Preises gezahlt werden. SECURITBOX ist nicht verpflichtet, dem Käufer im Falle einer Erhöhung eine Entschädigung zu zahlen.

3.5.    Abweichungen vom vereinbarten Preis bis zu einem Höchstbetrag von 10 % des Preises gelten als angemessen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass eine solche Erhöhung für ihn nicht zumutbar ist.

3.6.    Wenn bei einer Bestellung die bestellte Menge von der von SECURITBOX verwendeten Standardmenge oder einem Vielfachen davon abweicht, steht es SECURITBOX frei, die nächsthöhere Menge zu liefern und der Käufer ist verpflichtet, diese zu bezahlen.

3.7.    Der Käufer ist verpflichtet, bei Auftragserteilung oder auf erstes Anfordern von SECURITBOX schriftlich anzugeben, welche Daten, Spezifikationen und Unterlagen nach den Vorschriften des Landes, in das geliefert werden soll, erforderlich sind.

 
Artikel 4 Garantie

4.1.    Wenn Waren von SECURITBOX mit einer Garantie geliefert werden, gelten die Garantiebedingungen und die Hersteller-/Betriebsanleitung für die Waren.

4.2.    Wenn der Käufer einen gültigen Garantieanspruch geltend macht, wird SECURITBOX die Waren nach eigenem Ermessen entweder reparieren oder ersetzen.

4.3.    In jedem Fall kann ein Garantieanspruch unter anderem erst geltend gemacht werden, wenn

a. bis der Käufer alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat;

b. wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Käufers oder eines Dritten vorliegt;

c. wenn Herstellungs-/Betriebsanweisungen nicht beachtet wurden;

d. wenn Änderungen an der Ware vorgenommen wurden;

e. bei normaler Abnutzung und Verschleiß;

f. wenn die Montage oder Reparatur der Waren ohne die schriftliche Zustimmung von SECURITBOX von Dritten durchgeführt wurde;

g. wenn die Montage oder Reparatur an der Ware von einem Dritten durchgeführt wurde und diese nicht den geltenden Vorschriften entspricht, unabhängig davon, ob   SECURITBOX eine schriftliche Zustimmung zur Montage oder Reparatur durch einen Dritten erteilt hat;

h. im Falle eines geringfügigen/kleinen Fehlers, wie in Artikel 8 der vorliegenden Bedingungen beschrieben;

i. wenn die Ursache des Mangels außerhalb der Ware liegt.

4.4. Die Bestimmungen des vorstehenden Abschnitts liegen im Ermessen von SECURITBOX oder eines von ihr beauftragten Sachverständigen (Benannte Stelle).

 
Artikel 5: Lieferung

5.1.    Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung durch SECURITBOX an den Käufer immer gemäß den Incoterms ab Werk: "ex works / location Securitbox", wie sie in der neuesten Version der Incoterms der internationalen Handelskammer (ICC) aufgeführt sind.)

5.2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, trägt der Käufer die Transportkosten. Die Lieferung und der Übergang des Risikos der Waren (Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Mängel) auf den Käufer erfolgt, wenn die Waren dem Käufer oder dem ersten Spediteur vom Lager (Standort) von SECURITBOX in Deutschland zur Verfügung gestellt werden.

5.3. SECURITBOX ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und dem Käufer jede Teillieferung in Rechnung zu stellen. Entgegen Artikel 73 des Wiener Kaufrechts ist jede Lieferung als gesonderter Vertrag anzusehen.

5.4. Die von SECURITBOX angegebenen Lieferzeiten sind stets Richtwerte und stellen daher keine Frist dar. Mit der Einhaltung von Lieferfristen gerät SECURITBOX erst nach rechtswirksamer Inverzugsetzung und Setzung einer angemessenen Frist zur Lieferung in Verzug.

5.5. Eine Lieferverzögerung – aus welchem Grund auch immer – berechtigt den Käufer nicht dazu, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber SECURITBOX auszusetzen.

5.6. Im Falle einer Lieferverzögerung aufgrund einer Änderung irgendwelcher Umstände verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

5.7. Der Käufer hat die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort abzunehmen. Zusätzlich zu Artikel 75 des Wiener Kaufrechts gerät der Käufer in Verzug, wenn der Käufer die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder am vereinbarten Ort entgegennimmt oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht bereitstellt, und die Ware gilt als geliefert wurde. SECURITBOX kann dann entscheiden:

A. die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern (oder lagern zu lassen) und dem Käufer alle entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, einschließlich der vollen Kosten der entsprechenden Versicherung und (zusätzlicher) Transportkosten, oder dem Käufer in jedem Fall eine Entschädigung in Höhe von 15,– zu berechnen % des Rechnungsbetrages inklusive Mehrwertsteuer; oder

B. die Waren zu ihrem Marktpreis zu verkaufen – unter Berücksichtigung etwaiger Wertminderungen oder Qualitätsminderungen – in diesem Fall muss der Käufer SECURITBOX den ausstehenden Kaufpreisbetrag abzüglich bereits erhaltener Beträge zuzüglich Lagerkosten und zusätzlicher Transportkosten zahlen, Kosten und Kosten der jeweiligen Versicherung.

 
Artikel 6 höhere Gewalt

6.1. Höhere Gewalt seitens SECURITBOX liegt in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich, dann vor, wenn SECURITBOX nach Abschluss des Vertrages/der Verträge aufgrund von Krieg oder Kriegsschäden daran gehindert ist, seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen oder sich darauf vorzubereiten, Bürgerkrieg, Kriegsgefahr, Unruhen, Blockaden, Boykott, Piraterie, terroristische Aktionen, Explosionen, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, die sich auf das Geschäft von SECURITBOX auswirken können, verspätete Lieferung von Waren (durch Lieferanten), Verhinderung und Unterbrechung von Transportmöglichkeiten, Mangel an Rohstoffe, Kriegshandlungen, Feuer, Überschwemmungen, Angriffe (Vulkan-)Aschewolke(n) und Sitzstreiks (sowohl organisiert als auch unorganisiert), Aussperrungen, Import- und Exportbehinderungen, staatliche Maßnahmen, defekte Maschinen, Störungen in der Energieversorgung, verspätete Lieferung notwendiger Roh- und/oder Hilfsstoffe (von Lieferanten), Krankheit des Personals und/oder Abwesenheit von Mitarbeitern, die für die Lieferung von Geräten oder Einrichtungen sowohl auf dem Gelände von Securitbox als auch bei Dritten von entscheidender Bedeutung sind, wie z als Lieferanten, von denen SECURITBOX die benötigten Materialien oder Rohstoffe ganz oder teilweise beziehen muss, sowie bei der Lagerung oder beim Transport, sei es unter eigener Leitung oder nicht, und allen anderen Angelegenheiten, die ohne Verschulden oder Risiko von Securitbox entstehen. Diese Liste ist nicht vollständig.

6.2. Während und nach Eintritt höherer Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen von SECURITBOX ausgesetzt, bis SECURITBOX wieder lieferfähig ist.

6.3. Dauert der Zeitraum der höheren Gewalt länger als 3 Monate an und nach Benachrichtigung durch SECURITBOX kann entweder SECURITBOX oder der Käufer den nicht erfüllten Teil des Vertrages kündigen, ohne dass eine Partei dadurch der anderen Schadensersatz schuldet.

6.4. Wenn SECURITBOX zum Zeitpunkt des Eintretens der Situation höherer Gewalt bereits einen Teil seiner Verpflichtungen erfüllt hat oder in der Lage ist, einen Teil seiner Verpflichtungen zu erfüllen, ist es berechtigt, den gelieferten oder lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer muss diese Rechnung bezahlen, wenn es ein separater Vertrag wäre.

6.5. Im Falle höherer Gewalt ist SECURITBOX gegenüber dem Käufer nicht schadensersatzpflichtig und der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.


Artikel 7 Eigentumsvorbehalt

7.1. Der Verkauf und die Lieferung erfolgen unter umfassendem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den verkauften, gelieferten und noch zu liefernden Waren, einschließlich der bereits bezahlten Waren, bleibt bis zur Begleichung aller Forderungen – einschließlich Zinsen und Kosten – von Securitbox gegen den Käufer aus den Kaufverträgen und damit verbundenen Leistungen vorbehalten.

7.2. Bis das Eigentum an den gelieferten Waren auf den Käufer übergegangen ist, darf der Käufer die Waren nicht verpfänden oder übertragen oder Dritten ein anderes Sicherungsrecht an ihnen für Schulden, Darlehen oder andere finanzielle Vereinbarungen einräumen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird der Kaufpreis sofort in voller Höhe fällig.

7.3. Der Käufer muss:

A. die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ordnungsgemäß und unter den richtigen Bedingungen (z. B. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Licht usw.) zu lagern und zu sichern und sie außerdem gegen Feuer, Explosion, Wasserschäden und Diebstahl zu versichern und versichert zu halten. Halten Sie die genannte Versicherungspolice sowie den Zahlungsbeleg für die Prämie auf erstes Anfordern von SECURITBOX zur Einsichtnahme bereit.

B. die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sorgfältig und als erkennbares Eigentum von SECURITBOX zu verwahren. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird der Kaufpreis sofort in voller Höhe fällig.

C. alle Ansprüche des Käufers gegen den Versicherer in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gemäß der Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs an SECURITBOX verpfänden.

D. Informieren Sie SECURITBOX unverzüglich, wenn eine Dritte Rechte an den Waren geltend machen, die SECURITBOX an den Käufer geliefert hat, und/oder wenn SECURITBOX aufgrund der Lieferung dieser Waren noch Ansprüche gegen den Käufer hat. SECURITBOX ist in diesem Fall berechtigt, die Ware sofort in Besitz zu nehmen. In einem solchen Fall haftet der Käufer für alle dadurch entstehenden Kosten. Zur Lieferung dieser Ware ist SECURITBOX erst nach vollständiger Bezahlung oder Stellung einer ausreichenden Sicherheit für die Forderung(en) verpflichtet.

7.4. Ab der Lieferung trägt der Käufer das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder einer sonstigen Wertminderung der Ware.

7.5. SECURITBOX ist berechtigt, ihr Eigentum in Besitz zu nehmen und zu veräußern, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Käufer nicht oder nicht zahlen wird oder sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder befinden wird Dritte.

7.6. Für den Fall, dass SECURITBOX die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gemäß Abschnitt 1 dieses Artikels als sein Eigentum beansprucht, ermächtigt der Käufer SECURITBOX oder von SECURITBOX zu beauftragende Dritte hiermit vorbehaltlos und unwiderruflich, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von SECURITBOX befindet , und die Ware zurückzunehmen, wenn der Käufer weiterhin in Verzug ist. Wird SECURITBOX der Zutritt nicht gewährt, kann SECURITBOX sofort eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € für jeden Tag der Dauer des Verstoßes verlangen, ohne dass es einer Inverzugsetzung gegenüber dem Käufer bedarf. Die durch die Ausübung des Eigentumsvorbehalts durch SECURITBOX entstehenden Kosten gehen zulasten des Käufers.

7.7. Wenn SECURITBOX Waren als ihr Eigentum beansprucht und diese Waren zurückerhält, sendet sie dem Käufer eine Gutschrift für diese Waren in Höhe des Marktwerts der zurückerhaltenen Waren zum Zeitpunkt der Rücknahme. Der Marktwert entspricht in jedem Fall dem Kaufpreis, der je nach Wahl von SECURITBOX durch privaten oder öffentlichen Verkauf erzielt wurde, und unbeschadet des Rechts auf eine andere Entschädigung.

7.8. Sofern und soweit das Bestimmungsland der Ware weitergehende Möglichkeiten zum Eigentumsvorbehalt hat, gelten diese weitergehenden Möglichkeiten.

 

Artikel 8 Inspektion, Reklamationen, Mängel

8.1. Der Käufer hat bei Lieferung unverzüglich zu prüfen, ob Anzahl (Pakete), Gewicht und sichtbare Qualität der gelieferten Ware mit den Bestell- und Versandpapieren übereinstimmen. Abweichungen sind unverzüglich bei Lieferung auf dem Lieferschein (Lieferant) und unverzüglich schriftlich gegenüber SECURITBOX anzuzeigen, andernfalls gilt die Lieferung als sachlich und rechtlich korrekt. Der Gegenbeweis liegt danach beim Käufer.

8.2. Der Käufer muss die gelieferten Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung, untersuchen oder eine andere Partei damit beauftragen, die gelieferten Waren auf versteckte und offensichtliche Mängel zu untersuchen. Unter „versteckten Mängeln“ versteht SECURITBOX Mängel wie nicht sofort sichtbare Transportschäden, Kälteschäden, mechanische Schäden und alle anderen Schäden, die dadurch hätten festgestellt werden können. Jede Beschwerde muss innerhalb von 24 Stunden nach der Inspektion schriftlich bei SECURITBOX eingereicht werden. Die Gültigkeit einer Reklamation wird nur anerkannt, wenn der Reklamation ein Qualitätsbericht und Fotos der Mängel unter Angabe der Artikel- und Rechnungsnummer beiliegen. Liegen kein Qualitätsbericht und Fotos vor oder wird die Beschwerde zu spät eingereicht, verfällt das Recht auf erfolgreiche Beschwerde und Schadensersatz.

8.3. Jegliche Ansprüche des Käufers gegen SECURITBOX wegen Mängeln der Lieferung oder Mängel an oder an von SECURITBOX gelieferten Waren erlöschen unwiderruflich, sobald die genannten Reklamationsfristen abgelaufen sind, sowie in den Fällen, in denen der Käufer seine Mitwirkung verweigert, ausreichend mit SECURITBOX im Hinblick auf eine Untersuchung der Begründetheit der Beschwerde durch SECURITBOX. Die beanstandeten Waren müssen SECURITBOX in dem Zustand zur Verfügung stehen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung der Mängel befanden.

8.4. Jegliche Ansprüche des Käufers erlöschen, nachdem der Käufer die gelieferte Ware in Gebrauch genommen, be- oder verarbeitet, reifen lassen oder an Dritte weiterverkauft hat.

8.5. Jede Reklamation einer Rechnung muss innerhalb von 8 Arbeitstagen ab dem Datum der entsprechenden Rechnung schriftlich erfolgen; andernfalls erlischt der Verlust sämtlicher diesbezüglicher Rechte und Ansprüche.

8.6. Die gelieferten Waren sind einwandfrei, wenn sie den in der Europäischen Union geltenden spezifischen gesetzlichen (Gebrauchs- oder Hygiene-)Vorschriften entsprechen.

8.7. Wenn der Käufer besondere Anforderungen an die zu liefernden Waren hat, muss er dies vor und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausdrücklich schriftlich angeben und vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich bestätigen, andernfalls kann die Ware nicht als solche angesehen werden mangelhaft, wenn sie diesen Anforderungen nicht genügen oder sich für diesen Zweck als nicht geeignet erweisen.

8.8. Wenn die Ware Abweichungen aufweist, die nicht wesentlich sind (einschließlich geringfügiger Abweichungen in Qualität, Farbe, Größe, Menge, Gewicht, Design etc.) und/oder nicht zu einer wesentlichen Einschränkung der Funktionalität der Ware führen und/oder nicht dazu führen, dass die Ware nicht mehr die Funktionalität aufweist, die für den konkreten Verwendungszweck, für den der Käufer die Ware erworben hat, erforderlich ist, so stellen solche Abweichungen keinen Mangel dar.

8.9. Beanstandungen, die sich auf weniger als 5 % des Rechnungsbetrages oder der Rechnungen insgesamt der gelieferten Waren beziehen, auf die sich die Beanstandung bezieht, gelten nicht als Mangel.

8.10. Rücksendungen werden von SECURITBOX nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Käufers angenommen. Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers.

8.11. Wenn der Käufer Artikel ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SECURITBOX zurücksendet, gehen alle mit der Rücksendung verbundenen Kosten zulasten des Käufers. Es steht SECURITBOX dann frei, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers bei Dritten einzulagern (oder einlagern zu lassen), mindestens 15 % des Rechnungsbetrags, einschließlich Mehrwertsteuer, unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz für den vollen Verlust.

8.12. Im Falle einer berechtigten Reklamation behält sich SECURITBOX die Wahl vor:

– die Ware ersetzen; oder

– einen Preisnachlass gewähren.

Der Käufer kann der getroffenen Wahl nicht widersprechen. Der Käufer kann in einer solchen Situation auch niemals Schadensersatz von Securitbox verlangen. Die Haftung von SECURITBOX ist auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt, die Gegenstand der Beanstandung ist.

8.13. (Gesetzliche) Ansprüche des Käufers wegen Nichtübereinstimmung, Gewichts- oder Stückzahlabweichungen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe der Reklamation bei dem nach diesen Geschäftsbedingungen zuständigen Gericht geltend gemacht werden, unter Androhung aller Rechte und Verluste Ansprüche geltend zu machen, es sei denn, die Rechte aus geltenden Verträgen, Gesetzen oder Vorschriften sind früher erloschen; andernfalls erlöschen alle Rechte und Ansprüche.

 

Artikel 9 Zahlung

9.1. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde

9.2. Bei der Zahlungsfrist (Absatz 1) handelt es sich um eine Frist. Bei Überschreitung gerät der Käufer sofort in Verzug, sodass es keiner Inverzugsetzung bedarf.

9.3. Dem Käufer ist es nicht gestattet (auch nicht im Falle einer Reklamation):

A. die Zahlung ganz oder teilweise auszusetzen. Eine Aussetzung durch den Käufer ist ausdrücklich ausgeschlossen;

B. auslösen. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist ausdrücklich ausgeschlossen.

9.4. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Käufer:

A. Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den gesamten ausstehenden Betrag. Ein Teil eines Kalendermonats gilt als ganzer Kalendermonat;

B. außergerichtliche Inkassokosten, die auf mindestens 15 % des geschuldeten Betrags einschließlich Mehrwertsteuer oder auf 500,00 € ohne Mehrwertsteuer festgelegt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist, unbeschadet des Rechts von SECURITBOX auf Schadensersatz für weitere Verluste;

C. alle Gerichtskosten, die SECURITBOX entstehen, um die Einhaltung der Verpflichtungen des Käufers durchzusetzen. Hierzu zählen in jedem Fall sämtliche Kosten, die seinem gesetzlichen Vertreter abweichend von der gesetzlichen Pauschalvergütung entstehen. Zu den Gerichtskosten zählen auch die Kosten für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens als Inkassomittel.

9.5. Zahlungen, die der Käufer nach der Übertragung an einen externen Inkassodienstleister durch SECURITBOX leistet, werden immer zuerst zur Reduzierung der fälligen Kosten, dann zur Reduzierung der fälligen Zinsen und dann zur Reduzierung der Rechnungen verwendet. Diese Bestellung gilt unabhängig von etwaigen gegenteiligen Bestimmungen des Käufers zum Zeitpunkt der Zahlung.

9.6. Alle Forderungen von SECURITBOX sind sofort fällig und der Käufer gerät sofort in Verzug, wenn:

A. Der Käufer kommt seinen Verpflichtungen aus einem Vertrag mit SECURITBOX oder einem damit verbundenen, früheren oder nachfolgenden Vertrag nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß nach;

B. der Käufer einen Antrag auf ein Moratorium gestellt hat oder dies beabsichtigt oder ihm ein Moratorium gewährt wurde;

C. vom Käufer oder gegen den Käufer ein Insolvenzantrag gestellt wird, der Käufer oder ein Dritter beabsichtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen, oder der Käufer für zahlungsunfähig erklärt wird;

D. Andernfalls hat SECURITBOX begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, weshalb der Käufer nach Ermessen von SECURITBOX nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen;

e. vom Käufer ein Antrag nach dem Natural Persons Debt Rescheduling Act (WSNP) gestellt wurde oder das WNSP für den Käufer als anwendbar erklärt wird;

F. Ein Dritter erwirkt einen Pfändungsbeschluss (Vor- oder nach Urteil) gegen den Käufer.

G. eine juristische Person des Käufers aufgelöst und liquidiert wird oder wenn eine natürliche Person des Käufers stirbt oder nicht mehr in der Lage ist, ihre Geschäfte zu führen;

9.7. In jeder Situation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Situationen a bis g, ist SECURITBOX berechtigt, die Lieferung der Waren auszusetzen, bis der Käufer eine Vorauszahlung oder eine angemessene (zusätzliche) Sicherheit für Ansprüche und/oder Zahlung für die Waren geleistet hat, geliefert. Auf erstes Verlangen von SECURITBOX ist der Käufer verpflichtet, im Voraus zu zahlen oder eine angemessene (zusätzliche) Sicherheit zu leisten.

9.8. Nachdem der Käufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist und/oder ausreichende Sicherheit geleistet hat, bestimmt SECURITBOX die neue Lieferzeit, die unter Berücksichtigung der dann im Unternehmen von SECURITBOX und/oder im Unternehmen der Lieferanten von SECURITBOX bestehenden Möglichkeiten für die Lieferung oder Verarbeitung erforderlich ist Waren.

9.9. Wenn der Käufer die Zahlung oder (zusätzliche) Sicherheit nicht leistet, ist Securitbox berechtigt, die Waren gemäß Artikel 5 Abschnitt 7(a) einzulagern oder sie gemäß Abschnitt 7(b) zu verkaufen. SECURITBOX ist nicht verpflichtet, dem Käufer aufgrund dieser Nichtlieferung Schadenersatz zu leisten.

 

Artikel 10 Haftung

10.1. SECURITBOX haftet nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen, es sei denn und soweit der Käufer Vorsatz, grobes Verschulden oder vorsätzliche Fahrlässigkeit seitens der Vorstandsmitglieder oder der Unternehmensleitung nachweist.

10.2. „Schaden“ umfasst hier Verluste, die aus dem Ereignis resultieren, aus dem die Haftung resultiert (Vertragsbruch), Verluste aufgrund einer Kündigung, Verluste aufgrund der Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung und Verluste aufgrund unerlaubter Handlung.

10.3. SECURITBOX haftet nicht für:

A. unwesentliche Einzelheiten, die von der Vertragsbeschreibung abweichen, wie z. B. Gewicht oder äußere Merkmale. Diese Beispiele sind nicht einschränkend;

B. Mängel, die dadurch entstehen, dass die Ware während des Transports (auch wenn dies auf Kosten von SECURITBOX erfolgt) oder beim Käufer oder Dritten unter falschen Bedingungen, wie z. B. falscher Temperatur oder Luftfeuchtigkeit oder falscher Verpackung, gelagert wird. Diese Beispiele sind nicht einschränkend;

C. Mängel, die an der Ware während des Transports (auch wenn dieser auf Kosten von SECURITBOX erfolgt) oder seitens des Käufers oder Dritter beim Verladen oder Umpacken der Ware auftreten. Insbesondere Schäden an der galvanischen Schutzschicht eines Artikels liegen in der Verantwortung des Käufers und sollten vom Spediteur oder Dritten ersetzt werden. Die Kosten für etwaige Reparaturen werden nicht von SECURITBOX übernommen. Dieses Beispiel ist nicht einschränkend;

D. Mängel an den gelieferten Gegenständen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Käufer die Gegenstände bearbeitet oder verarbeiten lässt, die Gegenstände unsachgemäß installiert (gemäß der mitgelieferten Bedienungsanleitung), sie nicht rechtzeitig instand hält oder behandelt (z. B. Reinigung oder Chemikalien). oder die richtige Art und Weise. Diese Beispiele sind nicht einschränkend. Insbesondere haftet SECURITBOX nicht, wenn der Schaden dadurch verursacht wird, dass der Käufer mit den Gegenständen gemäß der Bedienungsanleitung umgeht. Die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht auf den Transport zurückzuführen ist, liegt beim Käufer.

e. (Verzögerung-)Schäden, die durch zu langes Aufbewahren der Gegenstände entstehen;

F. vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Missbrauch der Ware. Diese Liste ist nicht einschränkend;

G. Reklamationen über Waren, die 5 % oder weniger des Gesamtwarenwertes ausmachen;

H. Schäden, die durch Verzögerungen beim Transport, einschließlich Lufttransport (Flugzeug), verursacht werden, Verzögerungen bei der (Zoll-)Abfertigung;

ich. reine finanzielle Verluste, Personenschäden, Tod, entgangener Gewinn, entgangener Umsatz, entgangene Ersparnisse, Verlust des Firmenwerts oder ähnliche Verluste, wie auch immer diese entstehen, Arbeitskosten, Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen und Geschäftsstagnation, Zinskosten, Reparaturkosten, Transportkosten und Bußgelder durch den Käufer, seine Untergebenen und Personen, die vom Käufer oder in seinem Namen beschäftigt sind, unabhängig davon, wie dieser Schaden beschrieben wird (direkt, indirekt, Folgeschaden).

10.4. Die maximale und kumulative Haftung von SECURITBOX , aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist in ihrer Gesamtheit ausdrücklich beschränkt auf (nach Wahl von SECURITBOX):

A. Umtausch der bestellten Artikel, auf die sich die Reklamationen beziehen;

B. bis zur Höhe des von der Versicherung im jeweiligen Fall ausgezahlten Betrages zuzüglich der Selbstbeteiligung. Erfolgt aus einem Grund keine Leistung aus der Versicherung, ist die Schadenshaftung ausdrücklich auf 50 % des Rechnungswertes der Gegenstände, an denen der Schaden festgestellt wurde, maximal jedoch auf 25.000,00 € begrenzt.

10.5. Eine darüber hinausgehende Haftung (bzw. das damit verbundene Risiko) ist ausdrücklich ausgeschlossen und sollte vom Käufer selbst versichert werden.

10.6. SECURITBOX hat das Recht, den Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen (benannte Stelle) bewerten zu lassen, den Securitbox wählt. Der Käufer muss die Untersuchung durch den von SECURITBOX beauftragten Sachverständigen durchführen lassen. Eine Untersuchung durch einen unabhängigen Dritten oder Sachverständigen gilt nicht als verbindliches Gutachten.

10.7. Schadensklagen müssen spätestens 12 Monate nach Eintritt des Schadens bei einem für den jeweiligen Vertrag zuständigen Gericht eingereicht werden. Andernfalls erlöschen alle Rechte und Ansprüche, es sei denn, Rechte aus geltenden Verträgen, Gesetzen oder Vorschriften sind bereits früher erloschen.

10.8. Der Käufer entschädigt SECURITBOX für (alle Folgen) der Haftung Dritter in Bezug auf die von SECURITBOX an den Käufer gelieferten Waren. Ansprüche Dritter werden von SECURITBOX daher nicht anerkannt. Auch hierfür sollte sich der Käufer (zusätzlich) versichern.

10.9. Wenn und soweit ein Schaden für einen Käufer entsteht, für den der Transporteur versichert ist (und Deckung hat) oder wenn ein Schaden durch eine von SECURITBOX ausdrücklich – oder auf der Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung – gewährte Garantie abgedeckt ist, dann der Käufer sollte SECURITBOX dies unmissverständlich schriftlich mitteilen und SECURITBOX wird sich bemühen, eine solche Anfrage umgehend zu bearbeiten.

10.10. Im Falle eines Gewährleistungsanspruchs des Käufers sind die betreffenden Waren (oder Teile davon) in der Originalverpackung und möglichst unbeschädigt, auf Wunsch unter von SECURITBOX festzulegenden Bedingungen, an SECURITBOX zurückzusenden.

 

Artikel 11 geistige Eigentumsrechte

11.1. Der Käufer wird jede Verletzung von Urheberrechten und anderen Rechten des geistigen oder gewerblichen Eigentums sowie ähnlicher Rechte, einschließlich Markenrechten, Patenten, Patenten und vertraulichen Geschäftsinformationen im Sinne des § 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, unterlassen in Bezug auf die von SECURITBOX an den Käufer gelieferten Waren, einschließlich der Produkte und der Zeichnungen, Modelle, Formen, Formen, die von oder im Namen von SECURITBOX angefertigt wurden, sowie alles, was mit der Ausführung der Bestellung zusammenhängt. Die genannten Gegenstände bleiben Eigentum von SECURITBOX, auch wenn sie dem Käufer in Rechnung gestellt wurden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

11.2. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist es dem Käufer unter anderem nicht gestattet:

A. jegliche Hinweise in oder auf Artikeln, die sich auf Rechte im Sinne von Abschnitt 1 dieses Artikels beziehen, wie Marken oder Handelsnamen von SECURITBOX oder Dritten, zu ändern oder zu entfernen oder deren Änderung oder Entfernung zu veranlassen;

B. die von SECURITBOX an den Käufer gemäß Abschnitt 1 gelieferten Artikel ganz oder teilweise zu reproduzieren, offenzulegen oder zu ändern.

11.3. Wenn der Käufer erfährt, dass Dritte in irgend einer Weise die in diesem Artikel genannten geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte verletzen, muss der Käufer SECURITBOX unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Der Käufer muss SECURITBOX auf erstes Anfordern weitere Informationen zur Verfügung stellen oder deren Anweisungen befolgen.

11.4. Stellt SECURITBOX für den Käufer Waren unter Verwendung von vom Käufer bereitgestellten oder gemäß den Anweisungen des Käufers hergestellten Gegenständen, wie Zeichnungen, Modellen, Gussformen, Formen oder anderen Daten, her, garantiert der Käufer SECURITBOX, dass keine geistigen oder gewerblichen Schutzrechte Dritter bestehen verletzt. Der Käufer stellt SECURITBOX von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung eines geistigen oder gewerblichen Schutzrechts frei.

11.5. Wenn SECURITBOX feststellt, dass die Herstellung und/oder Lieferung von Waren gegen Rechte Dritter verstößt, ist SECURITBOX ohne weitere Ankündigung berechtigt, die Herstellung und/oder Lieferung der betreffenden Waren einzustellen und/oder den Vertrag zu kündigen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht. In einem solchen Fall muss der Käufer SECURITBOX für alle SECURITBOX entstandenen Verluste, einschließlich entgangenen Gewinns, entschädigen.

11.6. Kommt der Käufer seinen Pflichten aus diesem Artikel nicht nach, verstößt er ohne weitere Inverzugsetzung gegen die Pflichten und schuldet SECURITBOX eine sofort zahlbare Strafe in Höhe von 10.000,00 € pro Verstoß zuzüglich einer Strafe in Höhe von 2.500,00 € pro Tag für jeden Tag, dass der Verstoß andauert, bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,00 €, unbeschadet des Rechts von SECURITBOX , Schadensersatz für den gesamten Schadensbetrag zu verlangen.

 

Artikel 12 Vertragsbeendigung

12.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die Verträge als separate Verträge und es besteht kein fortlaufender Leistungsvertrag, der gekündigt werden muss.

12.2. Wenn und soweit der Käufer schriftlich nachweist, dass es sich um einen Dauerleistungsvertrag handelt, kann der Vertrag, sofern nichts anderes vereinbart wurde, stets mit einer Frist von 3 Monaten (gerechnet ab dem letzten Werktag des Vertrags) schriftlich gekündigt werden Monat) ohne Verpflichtung zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens.

12.3. Wenn der Käufer einen oder mehrere Verträge nicht einhält, hat SECURITBOX angesichts der Sensibilität und Art des Produkts das Recht, die übrigen Verträge auszusetzen oder zu kündigen.

12.4. Im Falle einer Kündigung des Vertrages/der Verträge hat SECURITBOX in jedem Fall Anspruch auf folgende Entschädigung:

A. Kündigung vor Lieferung: 50 % der vertraglich vereinbarten Menge;

B. Kündigung nach Lieferung: 100 % der vertraglich vereinbarten Menge.

Sowohl im Fall (a) als auch im Fall (b) unbeschadet des Rechts von SECURITBOX auf vollständigen Schadensersatz, einschließlich entgangenen Gewinns.

12.5. Abschnitt 4 dieses Artikels gilt auch dann, wenn SECURITBOX auf Wunsch des Käufers einer anderweitigen Kündigung zustimmt.

 
Artikel 13 Rückrufbestimmung

13.1. Wenn SECURITBOX aus irgendeinem Grund einen Produktrückruf für erforderlich hält, muss der Käufer bei allen Maßnahmen kooperieren, die SECURITBOX zur Minderung des Schadens für notwendig erachtet; andernfalls ist er zur Zahlung einer sofort zahlbaren Vertragsstrafe verpflichtet.

13.2. Wenn der Käufer feststellt, dass für die gelieferten Artikel ein Produktrückruf erforderlich sein könnte, sollte er sich umgehend an SECURITBOX wenden.

13.3. Kommt der Käufer den Verpflichtungen aus diesem Artikel nicht nach, schuldet er eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € zuzüglich einer Vertragsstrafe von 1.000,00 € pro Tag für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet des Anspruchs von SECURITBOX auf Schadensersatz den vollen Betrag seines Verlustes.

 
Artikel 14 Streitigkeiten und anwendbares Recht

14.1. Für Verträge zwischen den Parteien gilt Deutsches Recht.

14.2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit und/oder aus dem Vertrag werden ausschließlich vor Gericht in Aachen entschieden, sofern nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes vorschreiben.

 

Name des Käufers

Vertreten durch

Unterschrift:

Datum:

 

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